AGB Golf Moosburg 01/23

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Golfanlagen Moosburg Pörtschach GesmbH (AGB) Stand 01.01.2023

1. Spielberechtigung, Rabattstufen, Verlängerung des Vertrages

1.1 Der Spielberechtigte (Spieler oder Spielerin) erwirbt nach Bestätigung durch die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH und der vollständigen Bezahlung aller Gebühren das Recht, die Golfanlagen Moosburg-Pörtschach gemäß des erworbenen Spielrechts unter Beachtung der gültigen Haus-, Platz- und Spielordnungen zu nutzen. Die
Golfanlagen Moosburg-Pörtschach GesmbH hat das Recht, Spielzeiten sowie Platzordnung für einen geregelten Spielbetrieb festzulegen. Dies hat in der Vergangenheit zu
witterungsbedingten Schließungen der Golfplätze geführt. Bei der Spielgebühr handelt es sich um eine Pauschale. Diese wird, wenn der/die Spieler/in die Anlagen nur teilweise, fallweise oder nicht benützt, keinesfalls teilweise oder
zur Gänze rückerstattet.

1.2 Die Spielberechtigungen können von natürlichen Personen erworben und nur vom
Spielberechtigten selbst ausgeübt werden. Sie sind nicht übertragbar und erlöschen
ersatzlos mit der Kündigung oder dem Tod. Die Saisonspielgebühr wird von Golfspieler/innen für die saisonale Pflege und Unterhaltung der Golfanlagen durch die Betreibergesellschaft, für den Erhalt des ÖGV-Ausweises, für die betreffende Saison und für
die saisonale Ausübung des Spielrechts entrichtet.
In Fällen höherer Gewalt (insbesondere Unwetter, Dauerregen, Schnee und Gewitter
sowie Epidemie bzw. Pandemie) trägt der/die Golfspieler/in das Risiko für die Nutzung des Golfplatzes bzw. für die Ausübung des Spielrechts. Dies gilt auch, wenn die
Epidemie bzw. Pandemie den Parteien bereits bekannt ist, aber die Maßnahmen, die
zu Einschränkungen oder zur Schließung des Golfbetriebs führen, noch andauern oder
erneut behördlich angeordnet werden. Einschränkungen des Spielbetriebs bis hin zu einer Schließung des Spielbetriebs aus Gründen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht zum Schutz von Leib und Leben,
insbesondere im Falle einer Epidemie oder Pandemie, sind jederzeit zulässig, ohne dass es hierfür der Zustimmung des/der Golfspielers/in bedarf. Sofern die Gefahr für Leib und Leben nicht von der Golfanlage selbst ausgeht berechtigt dies die Golfspieler/innen nicht dazu, die Saisonspielgebühr zu mindern oder eine Herabsetzung zu verlangen.

1.3 Geschäftsjahr ist die jeweilige Saison vom März bis November (vorbehaltlich der Witterung). Die Spielberechtigung gilt immer bis zum jeweiligen Saisonende und verlängert sich automatisch um eine weitere Saison zu den dann gültigen Konditionen, sofern nicht
einer der Vertragspartner bis spätestens zum 30.09. eines Jahres per Einschreiben zum Jahresende kündigt.

1.4 Den Anspruch auf die vergünstigte Spielgebühr als Zweitmitglied erhalten Personen, die gleichzeitig in mindestens einem weiteren anerkannten und real existierenden
Golfclub mit regulärem Spielbetrieb eine aktive Vollmitgliedschaft mit uneingeschränktem Spielrecht besitzen und dort Ihr Stammblatt führen lassen. Der Nachweis über das
aktive Spielrecht und die bezahlte Gebühr im Zweitclub ist obligatorisch und jährlich bis zum 30.04. unaufgefordert vorzulegen. Stellt sich heraus, dass die gewährten vergünstigten Spielgebühren durch falsche Angaben oder im Fall nicht erbrachter Gebührennachweise des Erstclubs zu Unrecht gewährt wurden, ist der/die Spielberechtigte verpflichtet, den sich ergebenden Differenzbetrag nachzuzahlen. In schweren Fällen entsteht der Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH ein Sonderkündigungsrecht, ohne dass die Zahlungsverpflichtung des Spielberechtigten erlischt.

1.5 Spielberechtigungen für Kinder, Jugendliche und Studenten gelten zu den jeweiligen festgesetzten Rabattstufen und Gebühren bis zur Beendigung der Ausbildung, längstens aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Der Ausbildungsstatus ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu Beginn eines jeden Jahres unaufgefordert schriftlich nachzuweisen. Bei einem Verstoß gelten die Bedingungen für Zweitmitglieder analog.

2. Gebührenfälligkeit, Erhöhung der Spielgebühren, Einschränkung des Spielrechtes, fristlose Kündigung

2.1 Die Spielgebühr ist jeweils zum 15.03 eines Jahres fällig.Bei Eintritt im laufenden Jahr wird die komplette Spielgebühr zum Eintrittsdatum fällig. Bei vereinbarter monatlicher Zahlungsweise ist eine Einzugsermächtigung zwingende
Voraussetzung. Die Golfanlagen Moosburg- Pörtschach GesmbH behält sich vor, bei monatlicher Zahlungsweise einen erhöhten Preis in Rechnung zu stellen. Die Spielberechtigung endet Anfang des Monates, an dem die monatlichen Zahlungen
nicht mehr eingehen, sofern die Spielgebühr bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur Gänze durch die monatlichen Raten gedeckt ist. Bei Bezahlung bis 28.02. kann die Golfanlagen Moosburg Pörtschach GesmbH allen Vollzahler/innen (gilt nicht für Spielgebühren von Jugendlichen, Studenten, Fern- und
Zweitmitgliedern) einen Bonus gewähren. Die Höhe des Bonus wird den Spielberechtigten mit der Zusendung der Vorschreibung bekanntgeben. Alle Spielberechtigten, die die Vorschreibung nicht bis spätestens 28.02. einzahlen, werden kurzfristig intern „parkiert“. Das heißt kurzfristig vom ÖGV- Server genommen
und bei Zahlung sofort wieder eingestellt! Nachdem die Golfanlagen Moosburg- Pörtschach GesmbH erst bei Zahlung der Spielgebühr klar ersehen kann, dass der/die Spieler/in die Spielberechtigung aktiv ausüben
wird, und dann auch die Golfanlagen Moosburg-Pörtschach GesmbH die Gebühren an den ÖGV abzuführen hat! Diese Maßnahme ist deswegen erforderlich, weil der Österreichische Golfverband
(ÖGV) derzeit auch das Online-Spiel-Reservierungssystem in Österreich in seiner Verantwortung hat. Bei Nichtbezahlen der Gebühren ist demnach auch keine Online-Reservierung möglich! Für alle am ÖGV-Server stehenden Spielberechtigten werden vom ÖGV die Gebühren
in Rechnung gestellt, egal ob der/die Spielberechtigte (aktiv) spielt oder nicht. Die Gebühren werden dennoch fällig und sind in jedem Fall an den ÖGV abzuführen!

2.2 Befindet sich der/die Spielberechtigte mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kann die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH dem/der Spielberechtigten eine Frist zur Zahlung setzen. Die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH behält sich
vor, Mahngebühren oder Gebühren für erhöhten Verwaltungsaufwand zu erheben. Nach Ablauf der Frist ist die Spielberechtigung bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstandes gesperrt und die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH erhält das Recht, den Spielberechtigungsvertrag fristlos zu kündigen, ohne dass die Zahlungsverpflichtung erlischt.

2.3  Die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH kann die Spielgebühr mit Wirkung zum 01. Feber des Folgejahres ohne besondere Ankündigung anpassen. Eine größere Erhöhung, über 5% über der Inflationsrate des vergangenen Jahres, muss mindestens bis zum 15.09. des Vorjahres angekündigt werden. Bei einer Veränderung des Mehrwertsteuersatzes verändert sich die Saisonspielgebühr des/der Spielberechtigten entsprechend und spätestens zum gleichen Zeitpunkt, an dem die Steueränderung in Kraft tritt.

2.4 Die Ausübung des Spielrechts ist automatisch eingeschränkt, wenn die Spielbahnen wetterbedingt, wegen Beschädigung, aufgrund von Reparatur- oder Pflegemaßnahmen, während eines Wettspiels oder aus sonstigen wichtigen Gründen nicht oder nur teilweise bespielbar sind. Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung der Golfanlagen ist der Zutritt der Golfanlagen nicht gestattet. Im Falle behördlich angeordneter Nutzungseinschränkungen sind die angeordneten Nutzungseinschränkungen von Mitgliedern und Nutzer/innen einzuhalten. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt,
weitergehende Nutzungseinschränkungen anzuordnen, wenn dies zum Schutze der Gesundheit der Mitglieder und Nutzer/innen notwendig ist. Ein Anspruch des/der Spielberechtigten auf Reduzierung oder Erstattung der Spielgebühren entsteht dadurch nicht, auch wenn die Golfplätze dadurch längerfristig geschlossen gehalten werden müssen. Gesundheit der Mitglieder und Nutzer/innen notwendig ist. Ein Anspruch des/der Spielberechtigten auf Reduzierung oder Erstattung der Spielgebühren entsteht dadurch nicht, auch wenn die Golfplätze dadurch längerfristig geschlossen gehalten werden müssen.

2.5 Bei Aufnahme des Spieles bei unsicherer Witterung (möglicher Regen oder bereits leichter Regen) besteht ebenfalls kein Anspruch auf Reduzierung oder Erstattung der Spielgebühr (Greenfee).

3. Kündigung, Änderungswünsche: Frist jeweils bis zum 30.09.eines Jahres

3.1 Die Spielberechtigung verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartner bis spätestens zum 30.9. des laufenden Jahres per Einschreiben kündigt. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem 30.09.
eingehende Kündigungen ungültig sind und nicht berücksichtigt werden, es gibt keine Ausnahme- oder Sonderfälle. In diesem Fall kann auf Seiten der Golfanlagen Moosburg-Pörtschach GmbH eine Stornogebühr bis zu 30% des fälligen Betrages nachgefordert werden. Dies gilt auch für alle anderen Änderungen in Bezug auf Spielrechte, Mitgliedschaften, Gebühren oder Mieten. Es gilt das Datum des Poststempels.

3.2 Die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH kann die Verträge aus wichtigem Grund kündigen, z.B. bei wiederholten groben Verstößen gegen die Haus-, Platz- oder Spielordnungen, mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung der Golfanlagen, wiederholter grober Störung des Spielbetriebs oder wiederholter Missachtung von Anweisungen des Personals der Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH. Jede/r Spieler/in und sein/ihr Caddie sind dafür verantwortlich, dass ihnen die Regeln bekannt sind. Ein
wiederholter Verstoß liegt vor, wenn der/die Spielberechtigte einmal schriftlich abgemahnt wurde und er/sie sodann eine neue Verletzungshandlung begeht. Handlungen oder öffentliche Aussagen gegen die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH oder
eines ihrer Organe, welche geeignet sind, das Ansehen oder den Geschäftserfolg der Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH zu schädigen, können ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung durch die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH führen. Hat der/die Spieler/in diese Vereinbarung selbst gekündigt oder Anlass für eine fristlose Kündigung durch die Golfanlage Moosburg- Pörtschach GesmbH gegeben, so hat er/sie keinen Anspruch gegen die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH auf Rückzahlung geleisteter Entgelte und Gebühren.

3.3 Bei lang andauernden Erkrankungen über mehr als 9 aufeinanderfolgende Monate oder bei Bezug von Arbeitslosengeld für mehr als 10 aufeinanderfolgende Monate kann gegen schriftlichen Nachweis für die Folgesaison, bis spätestens bis 30.09. des lfd. Jahres, ein Sondertarif aus der erweiterten Gebührenordnung beantragt werden. Entfällt der Grund für Sondertarife, ist dies der Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH sofort mitzuteilen. Bei Unterlassung oder bewusster Täuschung ist die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH berechtigt, Differenzen zu den normalen Spielgebühren von bis zu 2 Jahren nachzufordern.

4. Haftung

Die Benutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr des/der Spielberechtigten. Die Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH haftet für keinerlei Schäden, die dem/der Spielberechtigten, seinen/ihren An-gehörigen oder sonstigen Personen in seiner/ ihrer Begleitung durch das Betreten der Golfanlagen entstehen. Bei unsicherer Wetterlage, insbesondere bei Gewitter oder Blitzgefahr, steht es dem/der Spielberechtigten in seiner/ihrer eigenen Verantwortung frei, das Spiel zu beginnen, zu unterbrechen, oder den Platz so rasch als möglich zu verlassen. Auch im Übrigen sind Schadenersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Golfanlage Moosburg-Pörtschach GesmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen nachgewiesen werden kann.

5. Sicherheit und Verhalten auf dem Golfplatz

5.1 Verhalten: Golf wird überwiegend ohne die Anwesenheit eines Schiedsrichters oder unparteiisch gespielt. Das Spiel beruht auf dem ehrlichen Bemühen jedes/r einzelnen Spielers/in, Rücksicht auf andere Spieler/innen zu nehmen und nach den Regeln zu spielen. Alle Spieler/innen sollten sich diszipliniert verhalten und jederzeit Höflichkeit und Sportsgeist erkennen lassen, gleichgültig wie ehrgeizig sie sein mögen. Dies ist der „wahre Geist des Golfspiels“. Außerdem sollte jede/r Spieler/in Rücksicht auf andere Spieler/innen am Platz nehmen und deren Spiel nicht durch Bewegungen, Gespräche oder vermeidbare Geräusche stören. Demnach ist jede/r Spieler/in für sein/ihr Spiel und Verhalten am Golfplatz selbst verantwortlich.

5.2 Sicherheit: Spieler/innen sollten sich vergewissern, dass niemand nahe bei ihnen oder sonst wie steht, dass ihn/sie Schläger, Ball oder irgendetwas (wie Steine, Sand, Zweige etc.) was bei einem Schlag oder Schwung bewegt wird, treffen könnte, wenn sie einen Schlag oder Übungsschwung machen.Spieler/innen sollten nicht spielen, bis die Spieler/innen vor ihnen außer Reichweite sind. Spieler/innen sollten immer auf Platzarbeiter/innen in ihrer Nähe oder Spielrichtung achten, wenn sie einen Schlag spielen, der diese gefährden könnte. Schlägt ein/e Spieler/in den Ball in eine Richtung, in der er/sie jemanden treffen könnte, sollte er/sie sofort die Warnung „Fore“ rufen.

5.3  Spieltempo: Jede/r Spieler/in sollte sich an ein zügiges Spieltempo halten und den Anschluss beibehalten. Es liegt in der Verantwortung einer Spielergruppe, Anschluss an die Gruppe vor sich zu halten. Fällt sie ein ganzes Loch hinter der Gruppe vor sich
zurück und hält sie die ihr folgende Gruppe auf, sollte sie dieser das Durchspielen anbieten, gleich wie viele Spieler/innen in dieser Gruppe spielen. Jedes Spiel über die volle Runde hat den Anspruch, dass ihm Gelegenheit gegeben
wird, jedes Spiel über eine kürzere Runde zu überholen. 5.4 Jede/r Spieler/in kann sein/ihr Spiel gemäß Regel 6-8 u. 6-8a. sofort unterbrechen wenn er/sie Blitzgefahr als gegeben sieht. Die Golfanlage Moosburg- Pörtschach GesmbH übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder Schadensfälle die nicht in unmittelbarem Zusammenhang auf ein Verschulden schließen lassen bzw. bei höherer Gewalt.

6. Online Buchungsregeln

6.1 Mitglieder haben die Möglichkeit, Startzeiten max. 3 Tage im Vorhinein zu buchen. Online kann maximal 1 Flight gebucht werden, Blockreservierungen bzw. Gruppenbuchungen sind telefonisch über das Sekretariat anzumelden.

6.2 Sollten Sie nicht erscheinen können, stornieren Sie bitte rechtzeitig (24 Stunden vorher) die gebuchten Startzeiten. Stornieren Sie bitte auch die Startzeiten, die Sie für andere mitgebucht haben, falls diese nicht erscheinen können.

6.3 Spieler/innen, die gebuchte Startzeiten nicht einhalten (ausgenommen Notfälle), verlieren die Möglichkeit, Startzeiten zu buchen. Beim 1. Verstoß: Verwarnung, 2. Verstoß: 1 Monat keine Online- Reservierung möglich und Gebühr in Höhe von 50 % des regulären Greenfee-Preises, 3. Verstoß: keine Reservierung der Startzeiten für den Rest der Saison möglich und Gebühr in Höhe von 100% des regulären Greenfee-Preises.

6.4 Das Golfsekretariat behält sich das Recht vor, reservierte Startzeiten bei Platzsperre wegen Unbespielbarkeit, Morgenfrost, Turnier, Notwendigkeit etc. zu stornieren oder zu verschieben.

 

Golfakademie 9 Loch Anlage Moosburg – Pörtschach

1. Abschluss eines Kursvertrages

Grundlage des Vertrages ist der beschriebene Leistungsumfang der jeweiligen Kurse, wie sie unter www.golfmoosburg.at oder in den Prospekten beschrieben sind. Durch eine
schriftliche oder mündliche Buchung nimmt der/die Kund/in der Golfakademie Moosburg– Pörtschach den Abschluss des Kursvertrages verbindlich an. Werden mehrere Kursteilnehmer/innen angemeldet, so haftet der/die Anmelder/in neben diesen Teilnehmer/innen auch für die vertraglichen Verpflichtungen der anderen Kursteilnehmer/innen mit.

 

2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss können wir eine Anzahlung von 20 % des Kurspreises verlangen. Die Restzahlung wird spätestens mit Kursbeginn fällig.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Kursprogramm der Website, aus hierauf bezugnehmende Angaben in der Kursbestätigung oder ein Angebot, welches das Team der Golfakademie einem/r Kund/in
per Email oder Post zukommen lässt. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Team der Golfakademie.

4. Trainingstage und Zeiten
Alle Golfkurse beginnen am ersten Tag zur vereinbarten, bekanntgegebenen oder angeschriebenen Uhrzeit. Wir möchten alle Teilnehmer/innen des gebuchten Golfkurses bitten, sich eine halbe Stunde vor Kursbeginn an der Rezeption des Golfclubs einzufinden. Weitere Trainingszeiten entnehmen Sie bitte Ihrem gebuchten Golfkurs-Programm.

5. Kursdurchführung
Jeder von Kund/innen gebuchte Kurs wird an der Golfakademie, Gradenegg 41, 9062 Moosburg durchgeführt.

Die maximale Kursstärke ist je nach Kurs ausgeschrieben. In Schnupperkursen bis zu 15 Teilnehmer/innen. Darüber hinaus werden, wenn möglich, die Golfkurse nach Spielstärke der Teilnehmer/innen geordnet. Wird eine Teilnehmerzahl von mindestens 2 Personen nicht erreicht, findet der Kurs nicht statt. Einzelstunden bei einem/r Trainer/in entsprechen 50 Minuten. Trainingsablauf und –inhalt können sich durch den Leistungsstand des/der Teilnehmer/in bzw. durch das Wetter ändern, daher behält sich das Team der Golfakademie vor, bei allen Golfkursen das Programm, die Leistungen und die Inhalte zu ändern,
sowie bestätigte Meldungen zu widerrufen. 3-7 Tage vor Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühr zu bezahlen und 2 Tage vor Kursbeginn sind 100 % der Kursgebühr zu entrichten. Ebenso bei Nicht-Erscheinen sind 100 % zu
entrichten.

A-9062 Moosburg • Golfstraße 2
Firmenbuchnr.: FN 93889 y

6. Absage des Golfkurses aus besonderem Grund
Das Team der Golfakademie sorgt bei Fehlen eines/r Golflehrers/in, durch Krankheit oder anderen besonderen Grund, für Ersatz. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, behält sich das Team der Golfakademie das Recht vor, von der Buchung des Golfkurses zurückzutreten. Bezahlte Kursgebühren werden Ihnen dann zu 100% erstattet. Anfahrt oder Reisekosten werden nicht erstattet!

7. Rücktrittsgebühren
Tritt der/die Kund/in vom Kursvertrag zurück oder tritt er/sie den Kurs nicht an, so ist die Golfakademie Moosburg-Pörtschach berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung wird wie folgt pauschaliert:
Bis 7 Tage vor Kursbeginn: Stornofrei

8. Rangefee, Greenfee
Eventuelle Green- und Rangefee-Gebühren sind, wenn nicht vorher gebucht oder in der Kursgebühr enthalten, vor Ort und Kursbeginn im jeweiligen Golfsekretariat im Voraus zu entrichten.

9. Wetterbedingte Änderungen
Die Kurse finden in der Golfakademie Moosburg-Pörtschach bei jeder Witterung statt. Für den praktischen Unterricht stehen überdachte Abschläge zur Verfügung. Bringen Sie bitte Turnschuhe und sportliche Kleidung mit, bei schlechtem Wetter Regenkleidung. Außerdem behält sich die Golfakademie bei Gefährdung der Teilnehmer/innen und Golflehrer/innen durch Blitz oder andere Naturkatastrophen vor, den gebuchten Golfkurs zu unterbrechen und je nach Schwere diesen auch vorzeitig zu beenden. Eine Kurserstattung wird bei höherer Gewalt nicht gewährt.

10. Haftung und Sicherheit
Zum Beginn einer jeden Trainingseinheit oder eines Golfkurses weisen die Golflehrer/innen der Golfakademie alle Teilnehmer/innen auf das Verhalten und die Sicherheit während der Unterrichtsdauer hin. Diese beinhalten, dass alle Teilnehmer/innen sich selbst und andere nicht gefährden. Als Grundlage dienen die aktuellen Golfregeln und Etikette, sowie die Platzregeln der Golfanlage Moosburg – Pörtschach. Die Golfanlage Moosburg-Pörtschach sowie die Golfakademie und deren Lehrer/innen übernehmen daher keine Haftung bei einem Unfall durch Kursteilnehmer/innen. Alle Teilnehmer/innen müssen auf Verlangen den
Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vorweisen können.

Datenschutz (beider Anlagen, 18 + 9 Loch-Anlage)

Die Rechtsgrundlage ihrer Einwilligung ist für Mitglieder/innen ihre Vereinszugehörigkeit (gem. Vereinssatzungen, Wettspielordnung, u.Ä.) sowie für Gäste deren Teilnahme an Veranstaltungen (Wettspiele, Ausbildungskurse, u.Ä.) und die damit in Zusammenhang
stehende Anerkennung unserer Haus-, Platz- und sonstigen ausgehängten und/oder nachweislich zur Kenntnis gebrachten Ordnungen.

1.) Ich stimme zu, dass meine persönlichen sowie Vereins-/Golfspezifischen Daten wie z.B.: Vor-/Nachname, Titel, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsdatum, Adressdaten, Telefonnummer, Email-Adresse, Firma, Beruf/Funktion, Familienstand, Club-ID / ÖGV-ID,
Eintrittsdatum, Austrittsdatum, Mitgliedsart, ÖGV-Stammvorgabe, Wettspielergebnisse, Reservierung “my.golf.at”, User-ID, Fotos/Videos von Veranstaltungen zum Zwecke
der Mitgliederverwaltung, Wettspiel-Organisation, Handicap-Verwaltung, Rechnungswesen, Information und Kommunikation über Veranstaltungen und sonstigen Leistungen des Vereins, des österr. Golf-Verbands und unserer Partner, erfasst und verarbeitet werden. Sie können diese Einwilligung jederzeit schriftlich per Post oder Email an Golfanlage Moosburg, Golfstrasse 2, 9062 Moosbrug, oder office@golfmoosburg.at kostenfrei widerrufen.

2.) Ich stimme der Erfassung und Verwendung meiner angeführten Telefonnummer zum Zweck der Mitgliederverwaltung, Rechnungswesen, Information und Kommunikation über Veranstaltungen und sonstigen Leistungen des Vereins und unserer Partner, durch telefonische Kontaktaufnahme (sohin auch Werbeanrufe iSd § 107 TKG) bzw. elektronische Post (bspw. SMS auf die Telefonnummer) den Verein oder unsere Partner zu. Sie können diese Einwilligung jederzeit schriftlich per Post oder Email an Golfanlage Moosburg, Golfstrasse 2, 9062 Moosburg, oder office@golfmoosburg.at kostenfrei widerrufen.

3.) Ich stimme der Erfassung und Verwendung meiner angeführten Email-Adresse zum Zweck der Mitgliederverwaltung, Rechnungswesen, Information und Kommunikation über Veranstaltungen und sonstigen Leistungen des Vereins und unserer Partner, …… durch Versand von elektronischer Post (z.B.: Email) durch den Verein oder unsere Partner zu. Sie können diese Einwilligung jederzeit schriftlich per Post oder Email (Kontakt anführen) kostenfrei widerrufen.

4.) Ich stimme zu, dass meine persönlichen sowie Vereins-/Golfspezifischen Daten (siehe Pkt. 1) zu den ebenfalls unter Pkt. 1 angeführten Zwecken an von uns ermächtigte Dritte innerhalb Österreichs und der EU weitergegeben und durch diese verarbeitet werden können. Sie können diese Einwilligung jederzeit schriftlich per Post oder Email (Kontakt anführen) kostenfrei widerrufen.

5.) Ich stimme zu, dass meine persönlichen sowie Vereins-/Golfspezifischen Daten (siehe Pkt. 1) zu den ebenfalls unter Pkt. 1 angeführten Zwecken an von uns ermächtigte Dritte in Drittländern weitergegeben und durch diese verarbeitet werden können. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage internationaler Regulativen und Vereinbarungen im Golfsport (z.B.: ausländische Turniernennungen, Wettspielergebnisse, u.Ä.) bzw. von z.B. notwendiger Weitergabe von Stammvorgaben usw. sowie gem. Angemessenheitsbeschluss nach DSGVO Art. 45. Sie können diese Einwilligung jederzeit schriftlich
per Post oder Email (Kontakt anführen) kostenfrei widerrufen. Die Daten werden gem. den diesbezüglich geltenden gesetzlichen Vorschriften über
einen entsprechenden Zeitraum gespeichert. Jedenfalls solange die Person Mitglied des Vereines ist und über eine beim öster. Golf-Verband und durch diesen gespeicherte ÖGV-Stammvorgabe verfügt bzw. bis auf schriftlichen Widerruf durch die Person.Es besteht ein Recht auf Auskunft, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Golfanlage Moosburg, Golfstrasse 2, 9062 Moosburg, oder office@golfmoosburg.at. Es besteht ein Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Löschung. Personenbezogene Daten von Jugendlichen unter 18 Jahren und deren Verwendung
bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die für den Golf-/Turniersport unbedingt notwendige Verwendung der diesbezüglichen Datenteile werden vorausgesetzt. Diese vorausgesetzte Zustimmung kann ebenfalls jederzeit widerrufen werden. Durch Ihre Teilnahme an Wettspielen erklären Sie sich mit den für den Golfsport erlassenen Wettspielbedingungen durch den Europ. Golf-Verband, den Österr. Golf-Verband, des Golf-Landesverbandes, des R&A St. Andrews und des jeweiligen Austragungsclubs ausdrücklich einverstanden (DSVGO Art.22 Abs.1 und 4.)

Es besteht ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien).

Sofern das Mitglied/Gastspieler/in nicht ausdrücklich und schriftlich beruft, gehen wir davon aus, dass das Mitglied/ Gastspieler/in mit obiger Datenschutzverordnung wie beschrieben die ausdrückliche Einwilligung erteilt.